Pelztierhaltung muss verboten werden
invon mspeet •

In Deutschland existieren noch knapp 30 sogenannte Farmen mit fast ausschließlich Nerzen, ein Betrieb züchtet noch Füchse. Hinzu kommt eine unbekannte Anzahl von Chinchilla-Haltungen. Genau wie bei anderen Massentierhaltungen, werden die Tiere unter Bedingungen gehalten, die möglichst großen Profit versprechen.
Die Tiere verbringen üblicherweise ihr kurzes Leben in engen Drahtgitterkäfigen und werden ab November, wenn die sogenannte »Erntezeit« beginnt, oft unter entsetzlichen Bedingungen mit Elektroschocks, Gas oder Giftspritze getötet. Ein Tierarzt muss nicht hinzugezogen werden. Die Tötungsmethoden sind schlicht darauf ausgerichtet, den Pelz nicht zu beschädigen. Die Schlächter sind oft schlecht bezahlte Arbeitskräfte ohne Sachkunde, die entsprechend dilettantisch und oft unter Zeitdruck ihrem blutigen Handwerk nachgehen. Für die Herstellung von Pelzen werden hauptsächlich Nerze, Füchse, Nutrias und Chinchillas gezüchtet.
Beispiel Nerz
Der größte Teil der auf Farmen gehaltenen Pelztiere sind Nerze. Die engen Käfige von 1 m² Fläche je Tier bedeuteten für die Nerze, die in der Natur Einzelgänger mit großen Revieren sind, großen Stress. Deswegen sind Selbstverstümmelungen wie das Abbeißen eigener Gliedmaßen, massive Verhaltensstörungen bis hin zum Kannibalismus an der Tagesordnung. Gutachten sprechen von »erheblichen Leiden« dieser Tiere in der Batteriekäfighaltung.
Beispiel Fuchs
Im allgemeinen wird der Beutegreifer Fuchs ebenfalls in Batteriekäfighaltung »vermehrt«. Auf einem blanken Drahtgitterboden wird ein Fuchs bis zur »Schlachtreife« gehalten. Auch er weist erhebliche Verhaltensstörungen auf.
Ähnlich wie beim Nerz liegen umfängliche wissenschaftliche Gutachten vor, die erhebliche Leiden und Schäden unter diesen weltweit gleichen Haltungsbedingungen konstatieren. Krasseste Beispiele von Kannibalismus können auf durchschnittlichen Farmen festgestellt werden. Füchse leiden ganz besonders unter den Bedingungen der Käfighaltung.
Beispiel Nutria
Der Sumpfbiber (Nutria) ist Vegetarier. Er verbringt sein kurzes »Produktionsleben« auf Betonböden. Einige haben das Glück, Zugang zu einem künstlichen Wassergraben zu haben. Nicht nur das Fell der Tiere, sondern auch ihr Fleisch wird genutzt, selbst wenn es mitunter nur durch den Fleischwolf gedreht und teilweise auf der gleichen Farm vorhandenen Nerzen und Füchsen als Fraß dargeboten wird.
Beispiel Chinchilla
Die kleinen springgewaltigen Pelztiere aus den Andenregionen Südamerikas müssen ganz besonders unter der Skrupellosigkeit und der Raffgier des Menschen leiden. Vier Jahrzehnte lang bis Anfang der 90er Jahre florierte ein reger Handel mit diesen Vegetariern, die so gut wie ausschließlich in Laienhand ein jämmerliches Dasein fristen. Die Tiere vegetieren in kleinen Käfigen und laufen größtenteils auf Draht. Bis zu 50 % Verlustraten sind durchaus keine Seltenheit.
Situation in Deutschland Nach knapp 15 Jahren Beratungszeit verabschiedeten Bund und Länder im November 2006 Haltungsvorgaben für sogenannte Pelztiere. Die Verordnung wurde noch unter der rot-grünen Regierung entworfen. Die Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sehen im Wesentlichen vor: größere Raumvorgaben, teilweise befestigte Böden statt durchgehende Drahtgitter sowie Rückzugs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Für Füchse und Marderhunde müssen auch Grabeflächen, für Chinchillas Sandbäder, für Nerze und Sumpfbiber Schwimmbecken geschaffen werden.
Viel zu lange Übergangszeiten
Leider räumt die Verordnung den Betreibern viel zu lange Übergangszeiten ein, z. B. sollen Käfighöhen sowie Schwimmbecken für Nerze und Grabmöglichkeiten für Füchse erst zehn Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung verpflichtend werden. 2011 tritt nun die zweite Stufe der Verordnung in Kraft. Beispielsweise sind ab 12.12.2011 für die ca. 400.000 Nerze vorgeschrieben: ein Quadratmeter Grundfläche für jedes ausgewachsene Tier sowie für jedes Jungtier nach dem Absetzen. Die Gesamtkäfiggröße - es sitzen ja mehrere Tiere zusammen - muss mindestens drei Quadratmeter aufweisen. Der Bundesverband hofft, dass die höheren Haltungsanforderungen und die damit verbundenen Kostensteigerungen dazu führen, dass die Tierhaltung zur Pelzgewinnung unrentabel wird.
Berufsfreiheit kontra Tierschutz?
Bislang führte die Bundesregierung an, dass ein Verbot der Pelztierzucht in Deutschland gegen die Berufsfreiheit des Grundgesetzes verstoßen würde. Aus einer Antwort vom 23.12.2010 der ParlamentarischenStaatssekretärin Julia Klöckner an Undine Kurth, tierschutzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, geht jedoch hervor, dass die Pelztierhaltung nur geringe wirtschaftliche Bedeutung habe und deshalb nicht einmal statistisch erfasst werde. Auch die Anzahl der Personen, die den Beruf des Pelztierzüchters ausüben sei so gering, dass die Bundesagentur für Arbeit keine gesonderte Beschäftigungsstatistik mehr führt und es keine bundeseinheitlichen Aus- oder Fortbildungsregelungen mehr gibt. Bei der Tierwirt-Ausbildung ist 2005 die Spezialisierung auf Pelztierzucht abgeschafft worden. Der Bundesverband fragt daher: Was stützt somit noch das Argument der Berufsfreiheit und was braucht es noch, das überfällige Verbot endlich auf die Agenda zu bringen?
Pelztierhaltung muss verboten werden.
Für den Bundesverband ist nur ein Verbot der Pelzfarmen angemessen und mit den Forderungen des Paragrafen 2 Tierschutzgesetz sowie mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar. Schon der im Tierschutzgesetz verlangte »vernünftige Grund«, um Nerze, Iltisse, Füchse, Marderhunde, Sumpfbiber und Chinchillas für Modezwecke zu züchten und zu töten, fehlt. Ein Pelztierzüchter, der diese Tiere tötet oder töten lässt, begeht nach unserer Überzeugung unverändert eine Straftat. Deutschlands Politik zeigt mit diesen Haltungsvorgaben wenig Selbstbewusstsein, denn andere EU-Länder haben weitergehende Vorgaben bis hin zu Verboten verabschiedet.
In Großbritannien und Österreich ist die Haltung von Tieren zur »Pelzgewinnung« verboten; Luxemburg und Malta haben keine Pelzfarmen. Schweden will langfristig die »Pelztier«-Haltung verbieten.
In Großbritannien und Österreich ist die Haltung von Tieren zur »Pelzgewinnung« verboten; Luxemburg und Malta haben keine Pelzfarmen. Schweden will langfristig die »Pelztier«-Haltung verbieten.

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